Mit dieser Checkliste vermeiden Sie ärgerliche Abmahnungen und behördliche Bußgelder für Ihre App.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Datenschutzbestimmungen beachten
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Impressum
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Weitere Fragen? Dann wenden Sie sich an uns!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Entscheiden: Brauche ich überhaupt AGB?
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Klausel in AGB, die beschreibt, wie der Vertrag (zwischen Entwickler und Nutzer!) zustandekommt: *Spätestens* durch Zustimmung zu den AGB beim ersten Start der App.
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Klauseln fertiggestellt, wegen denen Sie sich überhaupt die Mühe machen, eigene AGB zu entwerfen, z. B. Verbot von Cheat-Apps in Multiplayer-Spiel oder Bestimmung, dass App nur für private Zwecke genutzt werden darf etc.
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Für iOS-Apps: AGB müssen den Mindestanforderungen von Apple an EULA entsprechen (siehe Punkt 3.2 sowie "Exhibit B" zu Schedule 1 hier: https://developer.apple.com/programs/terms/ios/standard/ios_program_standard_agreement_20140909.pdf)
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AGB enthalten Auskunft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren (evtl. verpflichtend wegen § 36 Abs. 1 VBSG), z. B.: "Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit."
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Implementierung der AGB in der App: Nutzer muss den AGB beim ersten Start der App ausdrücklich zustimmen. AGB sollten zusätzlich innerhalb der App in max. 2 Klicks erreichbar sein, falls der Nutzer diese nachträglich einsehen möchte.
Datenschutzbestimmungen beachten
1
Datenschutzerklärung erstellt (Welche personenbezogenen Daten werden wofür verwendet?)
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Datenschutzerklärung in Eintrag von App Store und/oder Play Store verlinkt
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Datenschutzerklärung in App implementiert (in max. 2-Klicks erreichbar, auch offline)
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Vor der Verwendung personenbezogener Daten (beim ersten Start der App) wird die Einwilligung des Nutzers eingeholt und nur falls dieser zustimmt, werden die Daten (wie beschrieben!) verwendet.
Impressum
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Entscheiden: Ist ein Impressum erforderlich? In der Regel ja. Ausnahmen: a) Die App ist eine reine Offline-Anwendung oder b) Sie veröffentlichen sie ausschließlich zu privaten Zwecken.
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Entscheiden: Treffen Sie die erweiterten Informationspflichten aus § 55 RStV (Rundfunktstaatsvertrag), weil sie journalistische Inhalte anbieten?
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Impressum erstellt. Welche Informationen enthalten sein müssen, können Sie direkt dem Gesetz entnehmen: https://dejure.org/gesetze/TMG/5.html
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Hinweis auf die außergerichtliche Streitbeilegungsplattform der EU am Ende des Impressums: "Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) initiiert: http://ec.europa.eu/consumers/odr/" [Der Hinweis ist verpflichtend aufgrund von Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung.]
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Hinweis auf Bereitschaft zur Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Falls Sie dazu nicht bereit sind: "Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit." [Ein solcher Hinweis ist - evtl. - aufgrund von § 36 VSBG verpflichtend, schadet aber jedenfalls nicht.]
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Impressum in App implementieren => a) Zumindest 2-Klick-Regel beachten, b) Impressum auch offline verfügbar.
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Impressum in der App-Beschreibung in App Store und Play Store verlinken
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