Mit dieser Checkliste vermeiden Sie ärgerliche Abmahnungen und behördliche Bußgelder für Ihre App.
1
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
2
Datenschutzbestimmungen beachten
3
Impressum
4
Weitere Fragen? Dann wenden Sie sich an uns!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1
Entscheiden: Brauche ich überhaupt AGB?
2
Klausel in AGB, die beschreibt, wie der Vertrag (zwischen Entwickler und Nutzer!) zustandekommt: *Spätestens* durch Zustimmung zu den AGB beim ersten Start der App.
3
Klauseln fertiggestellt, wegen denen Sie sich überhaupt die Mühe machen, eigene AGB zu entwerfen, z. B. Verbot von Cheat-Apps in Multiplayer-Spiel oder Bestimmung, dass App nur für private Zwecke genutzt werden darf etc.
4
Für iOS-Apps: AGB müssen den Mindestanforderungen von Apple an EULA entsprechen (siehe Punkt 3.2 sowie "Exhibit B" zu Schedule 1 hier: https://developer.apple.com/programs/terms/ios/standard/ios_program_standard_agreement_20140909.pdf)
5
AGB enthalten Auskunft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren (evtl. verpflichtend wegen § 36 Abs. 1 VBSG), z. B.: "Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit."
6
Implementierung der AGB in der App: Nutzer muss den AGB beim ersten Start der App ausdrücklich zustimmen. AGB sollten zusätzlich innerhalb der App in max. 2 Klicks erreichbar sein, falls der Nutzer diese nachträglich einsehen möchte.
Datenschutzbestimmungen beachten
1
Datenschutzerklärung erstellt (Welche personenbezogenen Daten werden wofür verwendet?)
2
Datenschutzerklärung in Eintrag von App Store und/oder Play Store verlinkt
3
Datenschutzerklärung in App implementiert (in max. 2-Klicks erreichbar, auch offline)
4
Vor der Verwendung personenbezogener Daten (beim ersten Start der App) wird die Einwilligung des Nutzers eingeholt und nur falls dieser zustimmt, werden die Daten (wie beschrieben!) verwendet.
Impressum
1
Entscheiden: Ist ein Impressum erforderlich? In der Regel ja. Ausnahmen: a) Die App ist eine reine Offline-Anwendung oder b) Sie veröffentlichen sie ausschließlich zu privaten Zwecken.
2
Entscheiden: Treffen Sie die erweiterten Informationspflichten aus § 55 RStV (Rundfunktstaatsvertrag), weil sie journalistische Inhalte anbieten?
3
Impressum erstellt. Welche Informationen enthalten sein müssen, können Sie direkt dem Gesetz entnehmen: https://dejure.org/gesetze/TMG/5.html
4
Hinweis auf die außergerichtliche Streitbeilegungsplattform der EU am Ende des Impressums: "Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) initiiert: http://ec.europa.eu/consumers/odr/" [Der Hinweis ist verpflichtend aufgrund von Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung.]
5
Hinweis auf Bereitschaft zur Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Falls Sie dazu nicht bereit sind: "Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit." [Ein solcher Hinweis ist - evtl. - aufgrund von § 36 VSBG verpflichtend, schadet aber jedenfalls nicht.]
6
Impressum in App implementieren => a) Zumindest 2-Klick-Regel beachten, b) Impressum auch offline verfügbar.
7
Impressum in der App-Beschreibung in App Store und Play Store verlinken
Weitere Fragen? Dann wenden Sie sich an uns!
Wir helfen Ihnen gerne. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Optional cookies and similar technologies support analytics, advertising and visitor identification, and embedded content. Change or withdraw consent in Cookie settings. Cookie policy.